LEISTUNGSERKLÄRUNG

Schornsteine

Die Bauproduktenverordnung (CPR) der Europäischen Union Nr. 305/2011 vom 9. März 2011 ist ab dem 1. Juli 2013 anzuwenden.

Die CPR ersetzt und hebt die BPR (Bauproduktenrichtlinie) Nr. 89/106/EWG vom Dezember 1998 auf.

Die Leistungserklärung (DoP) :

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das Schlüsselkonzept der CPR.

Die CE-Kennzeichnung ist nur möglich, wenn eine DoP des Bauprodukts erstellt wurde.

Die DoP ist das Dokument, das den Hersteller (Händler oder Importeur) zur Leistung des Produkts verpflichtet.

Sie wird auf der Grundlage der in der EN-Norm des Produkts angegebenen wesentlichen Merkmale festgelegt.

Geben Sie die folgenden Informationen ein, um auf die gesuchte DoP zuzugreifen: