Flexibles Edelstahlrohr – Tubaginox
Für die Sanierung
Ihr gemauerter Schornstein erfüllt nicht mehr alle Anforderungen? Cheminées Poujoulat bietet Ihnen die Lösung. Das Sortiment von flexiblen Edelstahlrohren Tubaginox ist die ideale Lösung für die Sanierung Ihres Schornsteins, egal ob gerade oder mit Versatz und kann problemlos an Ihren Gas-, Öl-, Holz- oder Kohlekessel angeschlossen werden.
Sicherheit
Bringt zusätzliche Sicherheit in Ihre Installation
Für die Sanierung
Für den Schornstein mit Versatz
ÖKO-LEISTUNG
Optimierung der Geräteleistung
Anpassung der Dimensionierung an das Heizgerät
Detaillierte Beschreibung
Ein schlecht dimensionierter Schornstein trägt zu übermäßigem Energieverbrauch und Wärmeverlust bei.
Mit den flexiblen Edelstahlrohren von Tubaginox können Sie die Effizienz Ihres Heizgeräts durch eine angemessene Dimensionierung, einen verbesserten Luftzug, eine perfekte Luftdichtheit und erhebliche Energieeinsparungen verbessern.
Standardisierung und Garantie
Tubaginox wurde vom unabhängigen Prüflabor CERIC geprüft. Das CERIC-Label bescheinigt, dass das geprüfte Produkt auf einem höheren Niveau als den geltenden Vorschriften kontrolliert und validiert wurde.
Entscheiden Sie sich für die Qualität von Poujoulat, die von den größten europäischen Herstellern von Heizgeräten anerkannt wird. Alle Produkte entsprechen den europäischen Normen und haben eine zehnjährige Garantie.
CE-Kennzeichnung Nr. 0071.
Schnell und einfach zu installieren
Polycombustiblec
Reduziert Ihren Energieverbrauch
Beispiel einer Montage
Technische Daten
Ein- oder zweischalige flexible Rohre passen sich allen Anschlusskonfigurationen an
Eine große Auswahl an Durchmessern und Zubehör ist verfügbar, um die Installation zu erleichtern
FLEXIBLES ROHR AUS EDELSTAHL ODER ALUMINIUM
FLEXIBLES ROHR AUS EDELSTAHL ODER ALUMINIUM
einlagig oder doppellagig, glatte Innenwand.
Installation und Wartung
Die Installation Ihres Schornsteins muss von Fachleuten nach den Empfehlungen Ihres Heizgeräteherstellers durchgeführt werden.
Die Vorschriften sehen die Verpflichtung vor, zweimal im Jahr, mindestens jedoch einmal während der Heizperiode, eine Kehrung durchzuführen.