
Prinzipiell gilt die Regel, dass Schornsteinmündungen möglichst im freien Windstrom enden sollten. Dabei sind auch die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. In Deutschland gilt je nach Brennstoff die Anforderung der Bundesimmissionsschutzverordnung und der DIN 18160.
Für feste Brennstoffe ( Holz, Pellets…) verlangt die BimSchV einen horizontalen Abstand von min. 2,30 m zur Dachhaut.
Wenn der Schornstein in der Nähe des Firstes endet, muss dieser den First um min. 40 cm überragen.
Achtung:
Bei Öl- und Gasfeuerstätten müssen die Mündungen den First 40 cm überragen oder einen senkrechten Abstand zwischen Mündung und Dachhaut von 1 m einhalten.
Neben dieser Anforderung müssen bei Festbrennstoffen auch Fenster und andere Öffnungen im Umkreis von 15 m um 1 Meter überragt werden. Dies gilt bis zu einer Nennleistung der Feuerstätte von 50 kW. Darüber hinaus erhöht sich der Umkreis je nach Leistung der Feuerstätte.

Bei Flachdächern oder Dächern mit einer Neigung von weniger als 15° müssen sich die Öffnungen mindestens 1,20 Meter über dem Dach und mindestens 1 Meter über der Akrotere befinden, wenn letztere mehr als 0,20 Meter hoch ist.

Generell empfehlen wir die Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger.
Ihr Poujoulat Ansprechpartner hilft Ihnen gerne bei der Planung ihres Bauvorhabens weiter.